Babysitterbonus
Ansuchen Aktiv
Auf der Webseite des INPS können jetzt auch die neuen Anträge für den Babysitter-Bonus gestellt werden: Hier der LINK
Hier noch einmal zur Übersicht:
Insgesamt 1.200 € (600 € falls der vorhergehende Bonus bereits beansprucht wurde) für Eltern in der Privatwirtschaft mit Kindern unter 12 Jahren; keine Alterbeschränkung bei Kindern mit Beeinträchtigung
Insgesamt 2.000 € (1.000 € falls der vorhergehende Bonus bereits beansprucht wurde) für das Personal im öffentlichen und privat akkreditierten Gesundheitssektor (Ärzte, Krankenpfleger, Labortechniker, Röntgentechniker, Pflegehelfer), Personal in der Sicherheit, Verteidigung und Rettungswesen
Der Bonus wird über das „libretto famiglia“ (ex Voucher für Hausarbeit) ausbezahlt
• damit ist auch eine Beschäftigung während der Überstellung in die Lohnausgleichskasse zulässig
• es können über das libretto famiglia auch mehrere Babysitter beschäftigt werden, verrechnet werden dürfen aber Leistungen nicht am selben Tag und Stunde.
Nutzung des Bonus auch für die lokalen Sommerbetreuungsangebote möglich.
Der Babysitter-Bonus kann nur als Alternative zur außerordentlichen Elternzeit genutzt werden; allerdings kann der Babysitter-Bonus auch genutzt werden, wenn man den Wartestand gemäß Gesetz 104 (für Kinder mit schwerer Behinderung) in Anspruch nimmt
Für weitere Informationen und Details, hier die Mitteilung des INPS vom 5. Juni: HIER zur Seite